Neue Wohnraumregelungen auf den Kanarischen Inseln: Mehrwertsteuer und IBI-Anstieg
Die Regierung der Kanarischen Inseln hat Änderungen bezüglich Steuern auf kurzfristige Vermietungen und touristische Immobilien eingeführt.

Der neue Wohnraum-Dezernent, allgemein bekannt als „Maricarmen“, führt bedeutende fiskalische Änderungen auf den Kanarischen Inseln ein.
Er gilt für kurzfristige Vermietungen und Immobilien, die für touristische Nutzung bestimmt sind.
Für kurzfristige Vermietungen (bis zu 30 Nächte) wurde der Mehrwertsteuersatz auf 10% erhöht.
Dies gilt auch für andere wohnungsbezogene Dienstleistungen.
Eigentümer mit mehreren touristischen Immobilien können einer zusätzlichen IBI-Grundsteuerbelastung von bis zu 150% ausgesetzt sein.
Dies zielt darauf ab, das Überangebot an touristischen Wohnungen zu reduzieren.
Dies bedeutet, dass Vermieter und Eigentümer neuen Regeln bezüglich Verträgen, Gebühren und Parteirechten entsprechen müssen.
Detaillierte Richtlinien und ein Umsetzungszeitplan können in offiziellen Regierungskommunikationen verfügbar sein.