Neue Vorschriften: Pflichtige Notfahrspur für Rettungswagen auf den Kanarischen Inseln ab 1. Oktober
Strenge Verkehrsregeln treten am 1. Oktober auf den Kanarischen Inseln in Kraft. Dazu gehört eine zentrale Notfahrspur für Rettungsfahrzeuge. Neue Regeln gelten für Radfahrer und Rollerfahrer.

Der Cabildo de Canarias führt Änderungen an der allgemeinen Straßenverkehrsordnung ein. Die Guardia Civil und die lokale Polizei setzen diese Regeln durch. Das Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit und des Verkehrsflusses im Archipel.
Fahrer müssen bei Staus eine zentrale Fahrspur freihalten. Dies wird als 'Verahund' bezeichnet. Sie ist für Rettungswagen, Feuerwehrleute und andere Einsatzfahrzeuge reserviert. Diese Maßnahme wird am 1. Oktober zur gesetzlichen Pflicht.
Fahrer müssen sofort auf hörbare Signale reagieren. Sie müssen langsamer fahren und nach links oder rechts ausweichen. Dies befreit die Mitte der Straße.
Rollerfahrer und Radfahrer unterliegen neuen Regeln. Personen unter 15 Jahren dürfen keine Roller fahren. Eltern erhalten eine Geldbuße von 100 Euro. Fahrer ab 15 Jahren müssen einen zertifizierten Helm tragen. Das Fahren auf dem Bürgersteig ist streng verboten.